deutsch | по-русски | Kontakt | Impressum | Haftungsausschluß | Datenschutzerklärung |
Home  |  Unterricht  |  Preise & Termine  |  Dozenten  |  Kursbedingungen  |  Feedback  | 
Aktuelles :
Am Wochenende wird gelernt
Der Unterricht findet am Wochenende von
10:00 bis 14:00 Uhr und von
15:00 bis 18:00 Uhr statt.

Kleine Gruppen bis 8 Personen...
Wellness-Massage
In der heutigen, modernen Welt, die von Stress und Hektik geführt wird, ist die Nachfrage nach entspannender Massage stark gestiegen.
Die rechtliche Situation
Jeder darf gesunde Menschen massieren...
Bezeichnungen für Massierende ohne stattliche Prüfung...
Die Berufsbezeichnung "Wellnessmasseur"...
Photos aus unserem Unterricht
Hier finden Sie eine Sammlung von Bilder aus den letzten Unterrichtsreihen ...

. . . . nicht alles ist erlaubt
 
 Die rechtlich Situation für Massierende

Die Berufsbezeichnung Masseur ist gesetzlich geschützt und kann nur nach gründlicher Ausbildung (2 Jahre an einer staatl. anerkannten Schule + 1/2 Jahr Befufspraktikum) durch Prüfung erworben werden.

Außer Ärzten behandeln :
  • Masseure
  • Physiotherapeuten
  • Heilpraktiker
Kranke nach Diagnosestellung.

Wir stellen keine Diagnosen und behandeln auch nicht.

Es gibt keine allgemein anerkannte Bezeichnungen oder Ausbildung für Menschen, die im Wellness- oder Kosmetikbereich zur Entspannung massieren.

Sie brauchen weder ein Zertifikat, noch ein Diplom, noch eine Ausbildungsbestätigung.

Entscheidend ist nur, dass Sie gelernt haben, gute und in sich abgeschlossene Massagen durchzuführen.

Deshalb sollten Sie mehr Wert auf die Qualifikation Ihrer Ausbilder legen als auf den "Titel", den Sie danach erhalten. Ihre Kunden werden den Unterschied spüren.

Bezeichnungen für Massierende ohne stattliche Prüfung sind z.B.:
  • Wellnessmasseur
  • Massagetherapeut (auch med. geprüft, diplomiert o.ä.)
  • Körpertherapeut
  • Massagepraktiker ...
  • im Heilpraktikergesetz wird der Begriff "Laienmasseur" verwendet
Die rechtliche Situation in Deutschland lässt die Verwendung dieser Begriffe zu, da sie laut Patentamt nicht schützbar sind. Allerdings wächst der Widerstand von Ärzten und Masseuren gegen die Bezeichnungen "Massagetherapeut".

Denn der Begriff "Therapeut" klingt nach Therapie, einer Heilbehandlung, die nur die staatlich geprüften Masseure, Physiotherapeuten und Heilpraktiker durchführen dürfen.

Um unsere Kunden und uns vor rechtlichen Schwierigkeiten zu bewahren, nennen wir unser Zertifikat zum Basisseminar "Wellnessmasseur".

Bei den anderen Seminaren erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat, dass das Thema der Fortbildung nennt.